Ihre Kanzlei am Ammersee
für Erbrecht und Steuerrecht

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Unsere Schwerpunkte in der Steuer- und Erbrechtsberatung

Die nachfolgenden Tätigkeitsbereiche spiegeln den typischen Beratungsbedarf meiner Mandanten wider. Da Vermögensschutz und Nachfolgeplanung selten isoliert betrieben werden können, verknüpfe ich erbrechtliche Weichenstellungen stets mit fundierter steuerlicher Expertise

Schenken

Planen Sie die Vermögensnachfolge frühzeitig. Eine optimierte Schenkung überträgt Ihr Vermögen steuerlich ideal und konfliktfrei auf die nächste Generation.

Vererben

Die präzise Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sichert Ihr Familienvermögen langfristig. Kombiniert mit klugen Vorab-Schenkungen vermeiden Sie Konflikte und steuerliche Nachteile.

Wegziehen

Ein Wegzug aus Deutschland bietet Chancen, birgt gleichzeitig Risiken durch Wegzugsbesteuerung. Wir begleiten Ihren Wegzug steuerrechtlich sicher und strukturiert.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist komplex. Ich unterstütze Sie dabei, Ansprüche rechtssicher zu minimieren oder berechtigte Forderungen diskret durchzusetzen.

Neben diesen 4 Tätigkeitsbereichen stehe ich Ihnen auch in angrenzenden Beratungsgebieten praxiserprobt und kompetent zur Seite. So begleite ich Sie beispielsweise bei dem Erwerb oder der Veräußerung einer (Nachlass-)Immobilie, gründe mit Ihnen eine (vermögensverwaltende) Gesellschaft oder biete Ihnen Lösungen in Fragen Ihres Ehegüterstands (etwa zur erbschaftsteuerlichen Optimierung).

Erste Antworten auf häufige Fragen zu diesen Themen finden Sie direkt nachfolgend.
Sie ermöglichen Ihnen einen ersten Überblick, stellen jedoch keine rechtliche Beratung dar.

Häufige Fragen & Antworten

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und richtet sich direkt gegen die Erben (bzw. die Erbengemeinschaft). Der Pflichtteilsberechtigte hat somit keinen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, Immobilien oder Firmenanteile, sondern ausschließlich auf den wertmäßigen Ausgleich in Geld.

Ja, Deutschland behält den steuerlichen Zugriff für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach dem Wegzug bei (sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht). Da die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer sowohl an den Schenker bzw. Erblasser als auch an den Erwerber anknüpft, ist der Wegzug des Vermögensinhabers allein oft nicht ausreichend. Solange die Erben oder Beschenkten ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, bleibt der gesamte Erwerb hierzulande voll steuerpflichtig.

Ja, durch rechtzeitige Umstrukturierung des Vermögens lässt sich die Wegzugsbesteuerung zumindest reduzieren.

Ja, Enterbungen lassen sich rechtssicher im Testament verankern. Hierbei muss jedoch das komplexe deutsche Pflichtteilsrecht zwingend berücksichtigt werden, um spätere Ausgleichsansprüche der Betroffenen effektiv und vorausschauend zu minimieren.

Ja, eine Schenkung muss dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich immer innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Diese gesetzliche Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Wert der Schenkung deutlich unter dem persönlichen Freibetrag liegt.

Der Grund dafür ist einfach:

  • Kontrolle der 10-Jahres-Frist: Das Finanzamt muss alle Vermögensübertragungen über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg lückenlos nachvollziehen können. Nur so lässt sich prüfen, ob die Freibeträge durch mehrere Schenkungen in Summe überschritten werden.
  • Ausnahme: Wird die Schenkung bereits von einem deutschen Notar oder Gericht beurkundet, leiten diese die Meldung automatisch weiter, sodass eine eigene Anzeige meist entfällt.